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Volksbegehren - neue Gesetzeslage seit 1.1.2018

20.02.2018 20:42

Marktgemeindeamt Klein-Pöchlarn

Rathaus © Marktgemeinde Klein-Pöchlarn

Sehr geehrte Gemeindebürger !

Aufgrund der Aktualität in den Medien möchten wir auf die neue Rechtslage zu den Volksbegehren hinweisen:
Informationen darüber, welche Volksbegehren gerade zur Unterschrift oder Unterstützung vorliegen sind dauerhaft auf unserer Gemeindehomepage www.kleinpoechlarn.at im Menü Bürgerservice unter Volksbegehren-aktuell abrufbar. Über den Link auf dieser Seite welcher zur Seite Volksbegehren beim Bundesministerium für Inneres führt, können Sie alle gerade vorliegenden Texte der Volksbegehren als pdf-Datei downloaden bzw. lesen. und über die angeführten Links auch einfach mit Bürgerkarte oder Handysignatur online unterschreiben.

Für alle Unterstützer, die das Volksbegehren mit Unterschrift am Gemeindeamt unterstützen wollen:
Wir ersuchen um Verständnis, wenn Ihre Unterstützung im Gemeindeamt Klein-Pöchlarn wegen Problemen mit den Zugängen beim Innenministerium nicht sofort oder nur mit Wartezeit möglich ist.
Das Problem liegt nicht im Bereich der Gemeindeverwaltung sondern beim Innenministerium. Bisher konnten wir jedoch fast alle Unterstützer rasch und ohne Wartezeit abwickeln.

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