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Verein Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Klein-Pöchlarn gegründet

23.04.2024 12:43

Vorstand des Vereines

Der Vorstand der Energiegemeinschaft bei der Gründungsgeneralversammlung im Festsaal Klein-Pöchlarn: Obmann Bgm. Ing. Johannes Weiß, Dipl. -Ing. Andreas Schwifcz von der Energie Zukunft NÖ, Kassier-Stellvertreterin gfGRin Mag. Christina Zawadil, Obmann-Stellvertreter Energie-GR Rainer Watzinger, B.A. M.Sc., Schriftführer-Stellvertreterin Mag. Sigrid Bauer, Energieerzeuger Matthias Mühlbacher, Rechnungsprüferin GRin Auguste Gubi, Schriftführer Herfried Waltinger, Kassier Michael Haslinger (von links). © Marktgemeinde Klein-Pöchlarn

Bürgerinnen und Bürger nutzen den selbst produzierten Strom gemeinsam!

Durch die Gründung der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft wird es möglich sein, dass Strom zwischen den Mitgliedern regional ausgetauscht und dadurch gleichzeitig genutzt werden kann. Aufgrund der Netzgegebenheiten in Klein-Pöchlarn wurde eine regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaftregionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft gegründet. Alle Mitglieder müssen am Umspannwerk Am Schuss (bei Weiten) angeschlossen sein.

Mithilfe der ersten Modellrechnung konnte ermittelt werden, wie viel Überschuss-Strom anfällt und somit zukünftig gemeinschaftlich genutzt werden kann. Dies lieferte die Basis für die weitere Vorgehensweise. „Aufgrund der netztechnischen Gegebenheiten im Raum der Gemeinde Klein-Pöchlarn, wurde entschieden, für alle Interessierten in der gesamten Gemeinde eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft als gemeinnützigen Verein zu gründen“, so Bürgermeister Ing. Johannes Weiß.

Dieser Verein wurde im Februar 2024 gegründet. Der operative Start der Energiegemeinschaft erfolgte im Zuge einer Generalversammlung am 18. April 2024 gemeinsam mit der Energie Zukunft Niederösterreich (EZN) mit einem Vortrag zu den technischen Gegebenheiten und zukünftigen Vorgangsweisen von Herrn Dipl. -Ing. Andreas Schwifcz (EZN). Dazu wurden die bereits angemeldeten Interessentinnen persönlich mittels Brief und mögliche andere Interessenten und die gesamte andere Bevölkerung mittels Postwurf eingeladen, um möglicherweise der Energiegemeinschaft beizutreten. 

Gründungsevent der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft.

Am 18. April 2024 fand danach die Gründungsversammlung des Vereines Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Klein-Pöchlarn im Festsaal Klein-Pöchlarn statt. Rund 70 Interessentinnen und Interessenten haben sich in diesem Rahmen zur Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft Klein-Pöchlarn informiert. Der Sinn der Gründung der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft ist es, dass Strom zwischen den Mitgliedern regional ausgetauscht und dadurch gleichzeitig genutzt werden kann. Damit ist Klein-Pöchlarn einmal mehr bei den Vorreitern in Sachen Klimaschutz, denn bisher haben nur wenige Gemeinden eine Energiegemeinschaft gegründet.

Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Klein-Pöchlarn wurde im Februar 2024 als gemeinnütziger Verein gegründet und wird voraussichtlich mit dem Austausch von Strom zwischen den Mitgliedern im Juli 2024 starten. Mitglied können sowohl Private als auch Unternehmen werden. Bürgermeister und Obmann der Bürgerenergiegemeinschaft Ing. Johannes Weiß: „Mit der Gründung der Gemeinschaft können nun auch die Bürgerinnen und Bürger ihren Teil zur Energiewende beisteuern. Wir sind dabei darauf bedacht, dass wir diese Energiegemeinschaft in den nächsten Jahren bedarfsgerecht weiterentwickeln.“

Mit Wirksamkeit vom 01.07.2024 werden 10 ct/kWh (exkl. Netzentgelte) für den Bezug bzw. für die Einspeisung innerhalb der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft Klein-Pöchlarn festgelegt. Danach wird der Bezugs- bzw. Einspeisetarif wahrscheinlich jährlich der aktuellen Marktentwicklung angepasst.

Gemeinnütziger Charakter steht im Vordergrund

Bei der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft steht der gemeinnützige Charakter im Vordergrund. Weiß erläutert: „Mit ihr wird eine Basis geschaffen, um zwischen lokalen Verbrauchern und Erzeugern innerhalb der Energiegemeinschaft Strom austauschen zu können. Der Preis ist ein reiner Durchlaufposten, weil der Verein gemeinnützig orientiert ist.“ Der Preis wird innerhalb der Gemeinschaft selbst festgelegt. Der Vereinsobmann weiter zum Startschuss: „Der Strompreis war in den letzten Jahren so wechselnd, dass wir auf eine stabilere Phase gewartet haben, um mit der Energiegemeinschaft zu starten. Jetzt ist der Zeitpunkt aber gekommen.“ 

Linktipp: https://energiegemeinschaften.ezn.at/kleinpoechlarn

Voranmeldungen sind dort noch möglich !!!
 (Zählpunktnummern und Stromrechnungen bereithalten für die Eingabe)

Die tatsächlichen Anmeldungen und elektronische Unterfertigung der Verträge erfolgt in den nächsten Wochen (voraussichtlich ab Ende April 2024). Alle bereits angemeldeten Interessenten erhalten dann ein E-mail mit einem Link zur Vertragsunterfertigung.

Wir erzeugen unseren eigenen Strom: Machen Sie mit!

Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist ein Zusammenschluss aus VerbraucherInnen und ProduzentInnen von erneuerbarer Energie, die über die Grundstücks- und auch zum Teil Ortsgrenzen hinaus gemeinsam Strom produzieren, speichern und verbrauchen können. Auf diese Weise erlaubt die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ihren TeilnehmerInnen, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie auch wieder lokal zu verbrauchen. Der Preis wird innerhalb der Gemeinschaft selbst festgelegt.
 Mit dem Erneuerbaren- Ausbau-Gesetz wurde hierfür ein Meilenstein für die Energiegemeinschaft gelegt.

Weiterführende Informationen zu der Energiegemeinschaft finden Sie hier:

Erneuerbare Energiegemeinschaften - So geht's!

Energiegemeinschaften in Österreich

Energiegemeinschaften in Niederösterreich

Gesamte Rechtsvorschrift für Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, Fassung vom 19.04.2024

 

Wer kann an der EEG teilnehmen und welche Voraussetzungen gibt es?

Kurz gesagt: jede und jeder. Durch die Gründung bzw. Mitteilnahme an einer eigens für die Energiegemeinschaft gegründeten Rechtspersönlichkeit können Privatpersonen, aber auch Betriebe oder Gemeinden beteiligt sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob man EnergieproduzentIn oder -konsumentIn ist. Einzige Ausnahme sind Großunternehmen oder Energieversorger, diese dürfen per Gesetz nicht an Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften teilnehmen. Voraussetzung ist zudem ein Smart Meter. Dies sollte jedoch kein Problem darstellen, da der überwiegende Teil der herkömmlichen Zähler durch die Netz Niederösterreich bereits auf die neuen Smart Meter getauscht wurde.

Kosten für Teilnahme an der Energiegemeinschaft außer dem Strompreis:
 Vereinsmitgliedschaft jährlich € 5,00 (Zur Abdeckung der Konto- und Verwaltungskosten)
 Verwaltungskosten der EZN jährlich € 21,60 (für die technische Abwicklung und Rechnungserstellung)
 Einsparung bei dem Arbeitspreis der Netzgebühren (welche vom Netzbetreiber verrechnet wird und nicht über die Energiegemeinschaft) von 28 %.
 Wegfall von aktuell nicht verrechneten oder günstigeren Erneuerbaren Förderbeitrag und Elektrizitätsabgabe.

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